| AP42.20-P-4290-01BA | Feststellbremse nach Vorschrift einbremsen |
Beim Betätigen der Feststellbremse darf die Arretierung des Pedals oder des Handhebels nicht einrasten.
1 Fahrt auf trockener Straße, Ausgangsgeschwindigkeit ca. 50 km/h. Pedal oder Handhebel der Feststellbremse 2 bis 3 mal mit 100 bis 200 N betätigen und das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen. Da die Bremsleuchten nicht aufleuchten, ist der nachfolgende Verkehr besonders zu beachten!
2 Fahrt auf trockener Straße mit konstanter Geschwindigkeit von ca. 50 km/h. 10 Sekunden lang Pedal oder Handhebel der Feststellbremse mit max. 100 N betätigen. |
3 Auf dem Leistungs- und Funktionsprüfstand mit konstanter Geschwindigkeit von 50 km/h (3. Gang) fahren. 10 Sekunden lang Pedal oder Handhebel der Feststellbremse mit 100 N betätigen. Die angegebene Kraft darf nicht überschritten werden. 4 Auf dem Bremsenprüfstand ca. 2 Minuten lang Pedal oder Handhebel der Feststellbremse mit einer konstanten Kraft von 150 bis 200 N betätigen. Pedal oder Handhebel der Feststellbremse nicht arretieren!Beim Einbremsvorgang kommt es durch Erwärmung zu einer Ausdehnung des Bremsscheibentopfes und zum Absinken der Betriebskräfte. Nach Abkühlung der Feststellbremse kann der Einbremsvorgang wiederholt werden. |
| 5 Löst die Feststellbremse nach der Prüfung nicht einwandfrei oder zieht nach dem Einbremsen und Einstellen einseitig (maximal zulässige Abweichung vom höheren Wert: 50%), Bremsbacken und Bremsseilzüge prüfen und bei Bedarf erneuern. | Die deutschen Zulassungsvorschriften schreiben für die Feststellbremse eine Mindestabbremsung von 20% vor.Die Abbremsung ist das Verhältnis der Summe der Bremskräfte an den Rädern zum Gesamtgewicht. Vom größeren Wert ist eine maximale Abweichung von 50% zulässig. Für die übrigen Länder sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten. |